offiziell

offiziell

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of|fi|zi|ell [ɔfi'ts̮i̯ɛl] <Adj.> /Ggs. inoffiziell/:
1.
a) in amtlichem Auftrag; dienstlich:
die offizielle Reise der Kanzlerin nach Peking; die Verhandlungen werden jetzt offiziell geführt; etwas offiziell ankündigen, verbieten.
b) von einer Behörde, einer Dienststelle ausgehend, bestätigt [und daher glaubwürdig]:
eine offizielle Nachricht, Verlautbarung; ihre offizielle Ernennung zur Staatssekretärin; etwas offiziell bestätigen.
Syn.: amtlich, dienstlich.
2. sehr förmlich und unpersönlich, ohne Privatheit:
ein offizieller Empfang; jmdm. einen offiziellen Besuch abstatten; es ging ganz offiziell zu.
Syn.: formell, förmlich, steif, unpersönlich.

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of|fi|zi|ẹll 〈Adj.〉 Ggs inoffiziell
1. amtlich, beglaubigt, verbürgt (Nachricht, Meldung)
2. öffentlich (bekannt)
3. förmlich, feierlich (Einladung, Veranstaltung, Benehmen)
● \offizieller Anzug (vorgeschriebener) dunkler Anzug; ein \offizieller Besuch, Empfang; er nahm wieder seinen \offiziellen Ton an; etwas \offiziell bekanntmachen; ist diese Nachricht, Neuigkeit schon \offiziell?; sie stehen sehr \offiziell miteinander sehr förmlich, nicht freundschaftlich; sich \offiziell verloben; er wurde wieder \offiziell (nach einigen privaten Bemerkungen) [<frz. officiel]

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of|fi|zi|ẹll <Adj.> [frz. officiel < spätlat. officialis]:
1.
a) in amtlichem Auftrag; dienstlich:
etw. o. ankündigen, verbieten;
<subst.:> bei der Eröffnung der Olympischen Spiele marschieren mehr Offizielle als Sportler ein;
b) von einer Behörde, einer Dienststelle ausgehend, bestätigt [u. daher glaubwürdig]; amtlich:
eine -e Verlautbarung;
eine Anordnung von -er Seite, Stelle;
vom -en Kurs abweichen;
die Kabinettsliste ist jetzt o.;
etw. o. bestätigen;
ich kann dir jetzt o. (als [amtlich] verbürgt) sagen, dass du die Prüfung bestanden hast.
2. förmlich:
eine -e Feier;
die -e Namensgebung findet morgen statt;
plötzlich wurde sie ganz o. (unpersönlich, kühl).

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offiziẹll
 
[französisch, von spätlateinisch officialis »zum Amt gehörend«], 1) dienstlich; von einer Behörde ausgehend, bestätigt, amtlich; 2) förmlich.

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of|fi|zi|ẹll <Adj.> [frz. officiel < spätlat. officialis]: 1. a) in amtlichem Auftrag; dienstlich: die -e Reise des Kanzlers nach Peking; die Verhandlungen werden jetzt o. geführt; jmdn. o. mit der Geschäftsführung betrauen; etw. o. ankündigen, verbieten; Vorsichtig ... hat die US-Regierung den inzwischen o. präsentierten sowjetischen Abrüstungsvorschlag aufgenommen (Basler Zeitung 2. 10. 85, 5); <subst.:> bei der Eröffnung der Olympischen Spiele marschieren mehr Offizielle als Sportler ein; b) von einer Behörde, einer Dienststelle ausgehend, bestätigt [u. daher glaubwürdig]; amtlich: eine -e Verlautbarung; ihre -e Ernennung zur Staatssekretärin; eine Anordnung von -er Seite, Stelle; vom -en Kurs abweichen; es kam zum -en Bruch; das -e Bonn (die Bonner Regierungsstellen); die Kabinettsliste ist jetzt o.; etw. o. bestätigen; ich kann dir jetzt o. (als [amtlich] verbürgt) sagen, dass du die Prüfung bestanden hast; das Staatsoberhaupt, das o. demnächst achtzig Jahre alt wird (NZZ 12. 10. 85, 3); Benzin darf nämlich ganz o. sauerstoffhaltige Additive enthalten (natur 3, 1991, 71). 2. förmlich: eine -e Feier; die -e Namensgebung findet morgen statt; plötzlich wurde sie ganz o. (unpersönlich, kühl); Sie stiegen die Stufen des Verwaltungsgebäudes hinauf, das durch die Sandsteinplatten und roten Ziegelmauern sehr o. wirkte (Kemelman [Übers.], Dienstag 22).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • offiziell — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • amtlich • Amts Bsp.: • Die Nachricht ist jetzt offiziell. • Er hat eine wichtige Amtsstellung inne. • Der zweite Sonntag im Juni ist der offizielle Geburtstag der Queen …   Deutsch Wörterbuch

  • offiziell — Adj. (Grundstufe) von einer Behörde bekanntgegeben Synonyme: formell, amtlich Beispiele: Morgen beginnt der offizielle Besuch des Präsidenten in den USA. Wir wurden auf dem Flughafen offiziell begrüßt …   Extremes Deutsch

  • Offizĭell — (lat.), das von einer Behörde Ausgehende, also soviel wie amtlich; z. B. offizielle Nachricht, offizielle Zeitung. Wo eine Behörde nicht geradezu amtlich auftritt, aber doch so, daß den von ihr veranlaßten Kundgebungen oder Vorschlägen ein… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Offiziéll — (frz. officiel), unmittelbar von einer Behörde ausgehend, amtlich …   Kleines Konversations-Lexikon

  • offiziell — Adj std. (18. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus frz. officiel, dieses über ne. official aus l. officiālis zum Amt gehörig , zu l. officium Pflicht, Amt , weiter zu l. opus n. Werk und l. ops Werk und l. facere tun (infizieren) als Werkverrichtung .… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • offiziell — »amtlich, öffentlich; förmlich«: Das Adjektiv wurde im 18. Jh. aus gleichbed. frz. officiel entlehnt, das auf lat. officialis »zur Pflicht, zum Amt gehörend« zurückgeht. Das lat. Adjektiv erscheint daneben auch unmittelbar im Dt., aber nur in… …   Das Herkunftswörterbuch

  • offiziell — Sie bekommen von uns eine offizielle Einladung …   Deutsch-Test für Zuwanderer

  • offiziell — of·fi·zi·ẹll Adj; 1 im Auftrag der Regierung oder eines Amtes (gemacht) ≈ amtlich ↔ inoffiziell <eine Bekanntmachung, eine Mitteilung; die Linie, der Kurs; etwas offiziell bestätigen>: ein Land offiziell anerkennen; jemandem einen… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • offiziell — of|fi|zi|ẹll 〈Adj.〉 Ggs.: inoffiziell 1. 〈i. e. S.〉 a) eine offizielle Nachricht, Meldung amtlich beglaubigte, verbürgte N., M.; etwas offiziell bekannt geben b) offizieller Anzug vorgeschriebener (dunkler) A. 2. 〈i. w. S.〉 förmlich, feierlich;… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • offiziell — 1. a) amtlich, amtshalber, behördlich[erseits], dienstlich, formell, geschäftlich, öffentlich, regulär, von Amts wegen; (Rechtsspr.): ex officio. b) [allgemein]gültig, beglaubigt, bestätigt, verbindlich, verbürgt. 2. dienstlich, formell, förmlich …   Das Wörterbuch der Synonyme

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